Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilian-Universität in München und
an der Freien Universität in Berlin habe ich die 1. juristische Staatsprüfung 1986 abgelegt. Die 2.
juristische Staatsprüfung erfolgte im Jahre 1989. Die Promotion erfolgte im Jahre 1990. Danach war ich drei Jahre als Rechtsanwalt in einer Berliner Kanzlei tätig. Seit 1992 bin ich selbstständig in
eigener Kanzlei als Rechtsanwalt tätig. Im Jahre 1999 erfolgte die Bestellung zum Notar.
Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich
Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete.
Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines
prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich bin ich stets bemüht, hierbei den sichersten
und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für Sie zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung
ist hierbei in vielen Fällen möglich.
Im Rahmen von Beratungsmandaten habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Risiken für meine
Mandanten anhand der aktuellen Rechtsprechung zu minimieren und gleichwohl die für Sie vorteilhaftesten Regelungen zu treffen.
• Architektenrecht
• Bankrecht
• Insolvenzrecht
• Maklerrecht
• Mietrecht
• Wohnungseigentumsrecht
• Ziviles Baurecht
• Zwangsvollstreckungsrecht