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Die Haupttätigkeit des Notars ist die Anfertigung eines Entwurfs, die Prüfung und Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften.

Die Tätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

• Grundstückskaufvertrag
• Wohnungseigentumskaufvertrag
• Grundschuldbestellung/-löschung einer Grundschuld
• Vorsorgevollmacht
• Generalvollmacht
• Grundstückskaufvertragsvollmacht
• Gründung einer GmbH
• Gründung eines Vereins
• Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
• Testament
• Erbvertrag
• Erbverzichts- und Pflichtteilsverzichtsvertrag
• Eheverträge, Adoptionsanträge, Schenkungsverträge.